Der Gerichtsprozess rund um die Anfechtung der Wahl des Betriebsrats für das wissenschaftliche Personal tagte Anfang September zum vierten Mal und nähert sich nun seinem Ende – zumindest am Arbeits- und Sozialgericht in Salzburg. Dieses und letztes Mal sind wenig neue Erkenntnisse hinzugekommen.
Von Georg Pidner
Beim letzten Gerichtstermin vorm Urteil hat ein leitender IT-Angestellter Auskunft zu Mail-Zugängen gegeben. Diese Informationen waren wichtig, weil es auch darum geht, wie die Mitarbeiter:innen über die Betriebsratswahl informiert wurden. Die Position der Verteidigung bleibt: Die Wahlberechtigten wurden informiert, nahmen aber trotzdem in großer Zahl nicht an der Wahl teil.
Die Richterin gab Bescheid, dass das Urteil in sechs bis acht Wochen schriftlich ausgesendet wird. Über dieses Ergebnis und die Reaktionen darauf werden wir in der nächsten Ausgabe dann wieder in Print berichten.
Es ist durchgedrungen, dass zumindest eine Seite mit Sicherheit das Urteil anfechten würde. Somit könnte sich die Causa in höhere Instanzen verschieben.
Zusammenfassung
Das ist mittlerweile der dritte Prozess-Bericht zu dieser Causa. Seit der Wahl im November letzten Jahres besteht der Betriebsrat aus 11 sozialdemokratischen und unabhängigen Gewerkschafter:innen und 5 christlichen und unabhängigen. Die Erstgereihte der unterlegenen Liste hat daraufhin das Ergebnis angefochten, weil mitten im Wahlprozess aufgefallen ist, dass das Wähler:innenverzeichnis mangelhaft ist. Im Laufe des Gerichtsprozesses wurde herausgearbeitet, dass es daran liegt, dass die Mitarbeiter:innen teilweise spät rekrutiert und dann erst später von unteren Organisationseinheiten gemeldet werden. Dadurch standen einige nicht in der Liste und wurden nicht offiziell über die Wahl informiert. Sie waren jedenfalls wahlberechtigt, weil sie zu diesem Zeitpunkt für die Universität arbeiteten.
Letzte Berichte:
Nicht viel Neues von der Betriebsratswahl-Anfechtung #708, S. 36 bis 37
https://unipress.oeh-salzburg.at/nicht-viel-neues-von-der-betriebsrats-anfechtung
Führt ein mangelhaftes Wähler:innenverzeichnis zur Neuwahl? #707, S. 28
https://unipress.oeh-salzburg.at/fuehrt-ein-mangelndes-waehlerinnenverzeichnis-zur-neuwahl