Ein kurzer Bericht über die Anfechtung der Betriebsratswahl für das wissenschaftliche Personal
Georg Pidner
Im November letzten Jahres fanden an unserer Universität zwei separate Betriebsratswahlen statt. Wie Anfang des Jahres bekannt wurde, wurde eine davon, die für den Betriebsrat des wissenschaftlichen Personals, gerichtlich angefochten.
In der öffentlichen Verhandlungssitzung Mitte Februar stellte die Klägerin, die Erstgereihte der unterlegenen Liste, ihre Sicht dar. Bereits während der Durchführung der Wahl sei aufgefallen, dass einige Arbeitnehmer:innen nicht im Wähler:innenverzeichnis geführt wurden, sie somit falsch sei. Ein Haupteinwurf der Verteidigung dazu war, dass es vorab hätte geprüft werden müssen. Am Rande wurde kritisiert, dass durch dieses Vorgehen schnell ein „ungünstiges Wahlergebnis“ bekämpft werden könne.
Da keine außergerichtliche Einigung in Aussicht steht, erwähnte die Kläger:innenseite bereits das Stichwort Neuwahl. Die Richterin merkte an, dass, durch die geringe Wahlbeteiligung von 26 %, eigentlich kein allzu großer Unterschied zu erwarten gewesen wäre. Dennoch wurde die Anfechtung nicht abgewiesen. Bis zur nächsten Sitzung, Mitte April, gibt es einen schriftlichen Austausch.
Vor Redaktionsschluss erreichten uns keine Statements der beiden betroffenen Listenersten und der Vorsitzende des Wahlvorstands wollte uns, aufgrund des laufenden Verfahrens, keine Fragen beantworten.
Dieser Betriebsrat besteht aus 16 gewählten Mitgliedern. Nun sind 11 von der Liste Kritische Universität, welche sich aus Unabhängigen und sozialdemokratischen Gewerkschafter:innen zusammensetzt. Der Rest entfällt auf das Demokratische Forum Universität. Sie besteht aus christlichen Gewerkschafter:innen und ebenfalls aus unabhängigen Bewerber:innen.
Wir werden versuchen, den Gerichtsprozess zu begleiten und wollen in der nächsten Ausgabe ein Update zur Causa geben.