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In der Debatte um die Novellierung des Universitätsgesetzes geht es vor allem darum, wie man “Bummelstudenten” am besten schikanieren kann. Daneben beinhaltet der Vorschlag des Wissenschaftsministers aber auch weitere, bemerkenswerte Punkte. Diese könnten vor allem Brechstangenreformern wie Rektor Lehnert zugute kommen.

Text: Christoph Würflinger

Das ECTS-Minimum, das von der Wirtschaftspartei™ und ihrem grünen Sidekick (der gerade alles daran setzt, wieder aus dem Parlament zu fliegen, weil er ausgerechnet seine Kernklientel verschreckt) beschlossen werden soll, ist eine unnötige Verschärfung des Hochschulrechts. Unnötig deshalb, weil man sich dadurch nicht nur keinen Cent erspart, sondern ganz im Gegenteil den Unis noch Geld wegnimmt, weil man gebührenzahlende Langzeitstudierende hinausschmeißt. Zudem sollte man gerade während einer pandemiebedingten Wirtschaftskrise mit steigenden Arbeitslosenzahlen Bildungswillige unterstützen und ihnen das Leben nicht unnötig schwer machen. Letztendlich ist das Punkteminimum aber nur eine Nebelgranate, die das wahre Problem der Reform verschleiern soll: Demokratieabbau.

Bereits jetzt ist beispielsweise die Wahl des Rektors eine recht undemokratische Angelegenheit: Die sogenannte Findungskommission, bestehend aus den Vorsitzenden des Senats und des Universitätsrats, erstellt basierend auf den vorliegenden Bewerbungen einen Dreiervorschlag. Der Senat, in dem die 145 ProfessorInnen als kleinste Gruppe an der Universität 13 der 26 Mitglieder stellen, akademischer Mittelbau (750) und Studierende (18.000) hingegen jeweils nur 6 und das allgemeine Universitätspersonal (650) überhaupt nur eines, muss sich dann an diesem Vorschlag orientieren und seinen eigenen Dreiervorschlag an den Universitätsrat schicken. Der siebenköpfige Universitätsrat, der aus drei von der Bundesregierung und drei vom Senat nominierten Mitgliedern plus einem von den ersten sechs hinzugezogenen Mitglied besteht, wählt aus diesem Dreiervorschlag den/die neue*n Rektor*in.

Diese aus demokratiepolitisch Sicht problematische Vorgehensweise bleibt unangetastet. Stattdessen soll auch bei der Wiederwahl Mitspracherechte abgebaut werden. Bisher war es so, dass sich Senat und Universitätsrat mit einer Zweidrittelmehrheit dazu entschließen konnten, die amtierende Person für eine weitere Periode zur Universitätsleitung zu bestellen. Zukünftig soll der Senat nur mehr eine Stellungnahme abgeben dürfen, anstatt selbst zu wählen. Die Entscheidung fiele gänzlich an den Universitätsrat. “Mutige ReformrektorInnen”, die sich mit dem Senat (und damit den Universitätsangehörigen) anlegen, sollen dadurch – so heißt es – geschützt werden. In Wirklichkeit öffnet es Tür und Tor für rücksichtslose DiktatorInnen. Apropos Diktatur: Das Rektorat soll in Zukunft auch Richtlinien zur strukturellen Gestaltung von Studienplänen erlassen dürfen. Das würde einen tiefen Eingriff in die autonomen Gestaltungsrechte des Senats bedeuten.

Der Chef der Firma Universität soll mit einem bisher ungekannten Ausmaß an Macht ausgestattet werden.

Dass das alles auch anders gehen könnte, zeigt der Blick in die Vergangenheit: Unter Wissenschaftsministerin Hertha Firnberg traten in den 1970ern Kollegialorgane, d.h Arbeitsgruppen und Gremien, in denen Studierende, akademischer Mittelbau und ProfessorInnen auf Augenhöhe Entscheidungen trafen, an die Stelle allmächtiger und autoritärer Professoren. Dabei verfügte jede Gruppe über ein Drittel der Stimmen (Drittelparität). Überbleibsel davon finden sich heute beispielsweise noch in den den Curricularkommissionen, in denen die Studienpläne erarbeitet werden. Bei der Rektorswahl galt: Aus einem Dreiervorschlag des Senats wählte die sogenannte Universitätsversammlung – ein bis zu 600 Mitglieder umfassendes, paritätisch zusammengesetztes Organ – den Rektor.

Dreißig Jahre später entmachtete die schwarz-blaue Regierung die demokratischen Gremien, verband neoliberale Management-Strukturen mit konservativen Hierarchien und installierte “Universitätsräte” als Aufsichtsorgane mit enormer Machtfülle. Weitere zwanzig Jahre darauf setzt die schwarz-grüne Regierung diese Politik fort: Der Rektor soll – als Chef der “Firma Universität” und nicht als Leiter der Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden (universitas) – mit einem bisher ungekannten Ausmaß an Macht ausgestattet werden.

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