Skip to main content

Eine bereits schriftlich zugesagte Förderung wurde nach der Veranstaltung aus inhaltsleeren Gründen nicht ausbezahlt:

Im Dezember letzten Jahres stellten wir, die Kritische Bibliothek, das Buch „Probleme des Antirassismus – Postkoloniale Studien, Critical Whiteness und Intersektionalitätsforschung in der Kritik“ mit einem der Herausgeber:innen, Andreas Stahl, in einer Diskussionsveranstaltung in der Stadt Salzburg vor. Im vor allem akademisch geprägten Milieu des „Antirassismus“ sind immer öfter poststrukturalistische und postkoloniale Positionen zu finden, die problematische Tendenzen aufweisen und mit essenzialisierenden und kulturrelativistischen Standpunkten Rassismus vielmehr befeuern als ihn auszutreiben. Man erinnere sich bspw. an die Debatte von vor drei Jahren um den gewichtigen Vertreter des Postkolonialismus Achille Mbembe, der in seinen Schriften immer wieder Israels Existenzrecht als jüdischen Staat in Frage stellt, das Apartheidsystem Südafrikas mit dem politischen System Israels gleichsetzt und mit dem Holocaust vergleicht. Oder man denke an Edward Saids spätere Werke, die zurecht als Wegbereiter des postkolonialen Antisemitismus gesehen werden können, um nur ein paar wenige Punkte zu nennen. Diese inhaltlichen Probleme, die in antirassistischen Praktiken in weiten Teilen der Linken auftauchen, sind in unserer Veranstaltung angesprochen und thematisiert worden – selbstverständlich nicht mit der Intention, Antirassismus insgesamt zu diskreditieren, sondern um auf die angesprochenen blinden Stellen hinzuweisen, die ausgeleuchtet werden müssen, um eine emanzipatorische, und das heißt für uns auch eine selbstkritische Praxis mitzugestalten.

Das ÖH-Kulturreferat gab schriftlich eine Zusage, die Veranstaltung mit einem bestimmten Betrag finanziell zu unterstützen, weil sie dieses Vorhaben als „sehr spannend und die Themen extrem relevant“ befand. Zwei Monate nach unserer Veranstaltung jedoch bekamen wir Post von der ÖH Salzburg, in der zu erfahren war, dass der Antrag nun doch abgelehnt worden ist, weil die ÖH Uni Salzburg in den Bewerbungsmaterialien nicht sichtbar gewesen sei – was nicht der Wahrheit entsprach, denn die Förderung wurde an mehreren Stellen sichtbar gemacht, was dem zuständigen Referenten auch bereits kurz nach der Veranstaltung via Email mitgeteilt und nachgewiesen wurde. Als wir die ÖH daran erinnerten, wurde eine neue Behauptung erhoben: wir hätten den Antrag erst nach dem veranstalteten Event gestellt, weshalb die Förderung nicht zustande gekommen sei. Zusätzlich wurde ungeniert gefordert, man solle „in Zukunft bitte deswegen Anträge nur für künftige Events stellen“ – was in unserem Fall jedoch gar nicht zutraf, denn die Antragstellung erfolgte drei Wochen vor (!) und die Zusage durch das Referat eine Woche vor (!) der Veranstaltung. In einer abermaligen Anfrage, was das alles zu bedeuten habe, konnte sich die ÖH letztlich zu der Auskunft durchringen, „dass der Antrag aus inhaltlichen Gründen abgelehnt worden ist. Anträge durchlaufen bei uns mehrere Stufen und in einer derer [sic!] wurde er aufgrund problematischer Tendenzen abgelehnt.“ Mehr war nicht mehr zu erfahren.

In welche Richtung die Anschuldigungen gehen könnten, erfährt man in der deutschen TAZ, eine mit Sicherheit nicht konservative Tageszeitung, die in einer Rezension das präsentierte Buch sogar empfahl und wo zu lesen war, dass sich die Lektüre gerade „für diejenigen lohne, die jede noch so zaghafte Kritik antirassistischer Ansätze reflexhaft als ‚rassistisch‘ und ‚rechts‘ abkanzeln“.(1) Die ÖH zeigt mit ihrem Vorgehen, dass sie sich nicht um das bessere Argument bemüht, sondern im autoritären Reflex alles abzudrehen versucht, was ihr nicht in den Kram passt – ein Klima, das der Universität, einer Institution, die grundsätzlich vom Widerstreit unterschiedlicher nachvollziehbarer Standpunkte lebt, nicht gerecht wird. Die dargelegte Argumentationsarmut, die sich auch darin zeigt, dass erst im dritten Anlauf völlig unzureichend begründet wurde, warum man die zugesagten Geldmittel zurückhält, bestätigt dies. Uns ist dadurch jedenfalls ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden, da wir mit einer Auszahlung gerechnet haben. Ob diese nachträgliche Absage auch juristisch haltbar ist und die Zusage nicht doch einklagbar wäre, sei einmal dahingestellt (Stichwort: Privatautonomie der ÖH bei Förderungen vs. schriftliche Förderzusage durch die zuständige Stelle, der wir als Geschädigte gegenüberstehen). Wir wollen dieses untragbare willkürliche und buchstäblich unvernünftige Vorgehen auch deshalb öffentlich machen, da wir es als Zumutung ansehen, in dieser Art und Weise mit studentischen Anliegen umzugehen. Dies ist insofern ärgerlich, als dass die radikale Kritik am Bestehenden inner- und außerhalb der Universität ein Nischendasein führt. Leider erweist sich die ÖH hier als unzuverlässiger Partner und erst nach mehrmaligem Nachfragen wird Tacheles gesprochen. 

– kritische-bibliothek.at

(1) https://taz.de/Rassismustheorie-auf-dem-Pruefstand/!5910960/

Hinterlasse ein Kommentar

Skip to content