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Das ist das versprochene Update zur Anfechtung der Betriebsratswahl für das wissenschaftliche Personal. In der letzten Ausgabe befindet sich eine Einleitung in die Causa, am Ende dieses Berichts ist eine Zusammenfassung. Nach der zweiten Gerichtsverhandlung, die fast viereinhalb Stunden andauerte und nur von kurzen Pausen unterbrochen wurde, sind wir alle nicht viel schlauer.

Von Georg Pidner

Bei der Verhandlung erschienen deutlich weniger Zuschauer:innen, aber das kann auch daran liegen, dass der Prozess in einem anderen Saal stattfand und der neue nicht angeschrieben war.

Es wurden Klägerin, Geklagter und drei Zeugen vernommen, zentrale Informationen wurden nochmal bestätigt und damit gerichtlich zu Protokoll gegeben. Seit der ersten Sitzung wurden viele Dokumente ausgetauscht und Urkundenerklärungen eingebracht. Laut einer waren exakt 146 Personen nicht in der offiziellen Wähler:innenliste geführt.

Die Klägerin, Listenerste der unterlegenen Fraktion, wurde befragt. Sie gab an, dass sie das Verzeichnis vor der Wahl nie überprüft hat und erklärte, wie es dazu kam, dass die fehlende Gruppe erst später, Ende Dezember, aufgefallen ist.

Der jetzige Betriebsratsvorsitzende hat sich ebenfalls nicht im Detail mit dem Wähler:innenverzeichnis beschäftigt. Er erklärte, dass an der Uni Tutor:innen meistens erst im Laufe des Wintersemesters rekrutiert werden, weil erst später im Oktober klar wird, wie das Personal verteilt wird. Außerdem, dass Lehrveranstaltungen auch später anfangen können. Die Frage ist nämlich, ab wann die Arbeitenden für den Betriebsrat wahlberechtigt sind. Es wurde deshalb auch über die Rückdatierung von Arbeitsverträgen (etwa Dienstzettel) gesprochen.

Ein leitender Uni-Angestellter gab die Auskunft, dass die Fachbereiche oft zu spät das neue Personal an seine Abteilung melden. Vor allem, wenn sie mit Drittmittel finanziert werden. Die Verträge werden angeblich standardmäßig rückdatiert.

Der zweite Zeuge, der per Videokonferenz zugeschaltet war, war der Vorsitzende der Wahlkommission. Er fand heraus, dass das Verzeichnis mangelhaft war. Bei der Darlegung seiner Recherche wurde es offensichtlich, dass es ein Erfassungsproblem gibt.

Die Richterin betonte einmal beiläufig, dass alle, die an der Uni arbeiten, auch wählen können. Wer wann gemeldet war und wirklich innerhalb des richtigen Zeitraums arbeitete, ist die große Streitfrage.

Die Anklageseite wies darauf hin, dass dadurch, dass manche nicht im Verzeichnis standen, nicht postalisch über ihr Wahlrecht informiert wurden und keine Briefwahl beantragen konnten. Wer in dieser Zeit wegen des Lockdowns nicht das Haus verlassen wollte, sei dadurch von der Wahl ausgeschlossen gewesen. Dagegen hielt die Verteidigung, dass alle mehrmals über Mails Informationen und Erinnerungen erhielten. Letztere haben nun drei Wochen Zeit, um konkrete Personen zu finden, die zu den 146 gehörten, aber erst später zu arbeiten anfingen.

Ein brisantes Detail ist durch diesen Prozess vielleicht zu Tage gekommen. Das Arbeits- und Sozialgericht erfuhr durch die Zeug:inneneinvernahme, dass die Uni womöglich Angestellte nicht zum richtigen Zeitpunkt anmeldet. Diese Problematik wurde von verschiedenen Anwesenden mehrmals angesprochen. Die Richterin erwähnte, dass sie dazu verpflichtet sind, das an andere Stellen zu melden. Für die Uni könnte das wohl Konsequenzen zur Folge haben.

Die nächste Verhandlungssitzung wurde für Mitte Juli anberaumt. Auch dafür ist ein weiterer Bericht geplant. Weil wahrscheinlich nicht mehr allzu viele Zeug:innen befragt, keine weiteren Erkenntnisse gewonnen werden können, rechne ich mit einem baldigen Prozessende. Egal wie es ausgeht, das Wähler:innenverzeichnis wird ab jetzt mit Sicherheit immer genauestens geprüft werden.

Der Ton zwischen verteidigender und klagender Partei war teilweise grob, die Stimmung im Gerichtssaal jedoch die meiste Zeit ganz gut, wenn auch leicht angespannt. Eine erheiternde Situation war etwa, wie alle aus dem Fenster geschaut haben und für einen kurzen Moment komplett abgelenkt waren, weil Bauarbeiter:innen am Dach gegenüber hin und her spazierten.

Zusammenfassung

Der Sachverhalt lässt sich, inklusive der zweiten Sitzung, nun so zusammenfassen:
Das Ergebnis für die Betriebsratswahl wird angefochten, weil das Wähler:innenverzeichnis wahrscheinlich mangelhaft ist und nicht alle Wahlberechtigten ordnungsgemäß eingeladen wurden. Das kam zustande, weil die Fachbereiche erst später neue Mitarbeiter:innen melden. Dadurch wurde eine unvollständige Liste an die Wahlkommission übermittelt. Das Gericht wird vermutlich darüber urteilen müssen, ob die Wahl wiederholt wird.

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