Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am gesamten Studien-, Lehr- und Forschungsbetrieb. Der sogenannte Nachteilsausgleich verschafft Chancengleichheit. An der Uni Salzburg sollten sich Studierende gleich zu Studienbeginn an das disability&diversity-Zentrum wenden.
Von Hannah Wahl
12% aller Studierende haben eine gesundheitliche Einschränkung, die sich auch negativ auf das Studium auswirkt. 0,7% aller Studierenden haben eigener Angaben zu Folge eine studienerschwerende Behinderung (siehe Studierenden Sozialerhebung von 2015). An der Uni Salzburg sind das 2.388 Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung und 140 Studierende mit Behinderungen.
Unterstützung erhalten Studierende dabei vom disability&diversity-Zentrum der Uni. Zu den Aufgaben der Abteilung gehört unter anderem:
- die Beratung und Information von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen (zum Beispiel über finanzielle Förderungen und ihre Rechte)
- Zusammenarbeit mit dem Lehrkörper und anderen Einrichtungen, um adäquate Lern-, Arbeits-, und Prüfungsbedingungen für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zu schaffen
- Zusammenarbeit mit den Abteilungen, die für Baumaßnahmen zuständig sind, um die Barrierefreiheit von Gebäuden sicherzustellen
- Konzeptionierung und Ausarbeitung von nachteilsausgleichenden Prüfungsmodalitäten
- Organisation und Finanzierung von Unterstützungsleistungen (zum Beispiel das Zurverfügungstellen von Gebärdensprachdolmetsch für gehörlose Personen)
Chancengleichheit durch Nachteilsausgleich
Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen haben das Recht auf einen individuellen Nachteilsausgleich. Das bedeutet nicht, dass Prüfungen nicht absolviert werden müssen oder die Prüfungsanforderungen geringer sind. Geforderte Kompetenzen müssen erworben und nachgewiesen werden, um einen akademischen Grad schlussendlich zu erlangen. Allerdings können Form und Bedingungen zum Erwerb der geforderten Kompetenzen individuell angepasst werden. Wie dieser Nachteilsausgleich konkret aussieht, kann nicht allgemeingültig gesagt werden. Gemeinsam mit den jeweiligen Studierenden, dem betreffenden Fachbereich und der Lehrperson kann festgestellt werden, wie dieser aussieht.
Ein mögliches Szenario wäre beispielsweise: Ein/e Student/in hat Schwierigkeiten die Klausur handschriftlich zu absolvieren. Hier kann das disability&diversity-Zentrum den Modus so anpassen, dass der Prüfling die Fragen mündlich beantwortet und seine Antworten mit einer Assistenz in den Prüfungsbogen eingetragen werden.
Besonders wichtig ist, dass die Studierenden sich gleich zu Beginn – oder wenn möglich noch davor – an die Abteilung wenden. Oft ist Organisationsarbeit vonnöten um abweichende Prüfungsmodalitäten abzuklären und zu Semesterbeginn persönliche Gespräche mit den Studierenden sowie den Lehrveranstaltungsleiter*innen zu führen.
“Das Ziel vieler Studierender mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen ist es, so unauffällig wie möglich ,unter dem Radar’ zu fliegen. Noch immer gibt es große Ängste bezüglich einer Stigmatisierung durch Lehrende und ganz konkret Ängste, was eine nachteilige Behandlung im weiteren Lebensverlauf bzw. der Berufsbiografie anlangt.”, erklärt Christine Steger, Leiterin des disability&diversity-Zentrums an der Uni Salzburg.
Deswegen ist es wichtig, mehr Aufmerksamkeit für das Thema Behinderungen sowie chronische Erkrankungen zu schaffen. Der medizinische und defizitäre Blick muss – in der Universität und der Gesellschaft – dem sozialen Modell weichen. Demnach entstehen Behinderungen und Hindernisse durch Wechselwirkungen mit Barrieren in der Umwelt der Mehrheitsgesellschaft. Man ist nicht behindert – man wird behindert. Auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema sowie die Inklusion von Studierenden mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen kann besonders auf universitärer Ebene zur Bewusstseinsbildung beitragen.
Informationen findest du hier: disability&diversity-Zentrum