Knalleffekt an der Universität Salzburg: Rektor Lehnert soll seines Amtes enthoben werden. Ein entsprechender Antrag wird dem Senat Mitte Dezember vorgelegt. Lehnert hatte mit seinem Kommunikationsstil uni-intern bereits das ganze Jahr über für großen Unmut gesorgt. Jetzt geht es aber gar nicht vorrangig um die geplanten Reformen; im Raum stehen vielmehr gravierende Verfehlungen, die ihm vorgeworfen werden. Ein Kommentar von Christoph Würflinger
Dass sich RektorInnen, insbesondere dann, wenn sie einschneidende Reformen planen, bei den Uni-Angehörigen unbeliebt machen, ist nicht ungewöhnlich. Dass sie ihre MitarbeiterInnen aber so sehr gegen sich aufbringen, dass diese einen Umsturz nicht nur frustriert planen, sondern auch tatsächlich wagen, passiert äußerst selten. Seit Einführung des Universitätsgesetzes (2002) wurde erst einmal ein Rektor erfolgreich des Amtes enthoben: Clemens Sorg wurde 2008 als Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck abberufen. Hinzu kommt die ehemalige BOKU-Rektorin Ingela Bruner, die mit ihrem Rücktritt einem Amtsenthebungsverfahren zuvor kam.
Seit Einführung des Universitätsgesetzes (2002) wurde erst einmal ein Rektor erfolgreich des Amtes enthoben.
Ermöglicht wird eine solche Amtsenthebung durch das Universitätsgesetz (§ 23 Abs. 5): Der/die RektorIn kann vom Universitätsrat wegen einer schweren Pflichtverletzung, einer strafgerichtlichen Verurteilung, wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung oder wegen eines begründeten Vertrauensverlusts von der Funktion abberufen werden. Geschieht das auf Antrag des Senats, so werden einfache Mehrheiten in Senat und Uni-Rat benötigt; wird der Uni-Rat von Amts wegen aktiv, so braucht es dort eine Zweidrittelmehrheit, wobei der Senat anzuhören ist.
Im Antrag auf Abberufung, der seinen Weg anonymerweise mittels USB-Stick auch zur ÖH gefunden hat, werden Lehnert nun auf 38 Seiten sechs “gravierende Verfehlungen” vorgeworfen.
Behinderung der Zusammenarbeit
Die von Lehnert geplanten Umstrukturierungen an der Uni Salzburg, insbesondere die Zusammenlegungen verschiedener Fachbereiche, werden seit dem Frühjahr 2020 hitzig debattiert (wir haben berichtet). Vor allem sein Kommunikationsstil wurde in diesem Zusammenhang mehrfach scharf kritisiert, denn konkrete Pläne liegen erst seit dem 11. November 2020 vor. Bis dahin wurde die Universitätsöffentlichkeit mehrfach vertröstet und erfuhr von den Reformen hauptsächlich aus den Medien. Lehnerts Ankündigung, über den Sommer solle ein intensiver Diskussionsprozess stattfinden, wurde daher von vielen als reine Provokation empfunden.
Massive Behinderung der Arbeit des Senats und Uni-Rats und schwere Störung der Kommunikation.
Im Antrag auf Abberufung wird zudem gezeigt, dass den betroffenen Fachbereichen und auch dem Senat mehrmals und langfristig relevante Unterlagen vorenthalten wurden. Bis heute hat das Rektorat nicht alle angefragten Unterlagen vorgelegt. Die Vorgangsweise des Rektorats untergrabe damit die gesetzlich vorgesehene Kooperation zwischen den Leitungsorganen, so der Antrag. Die “zermürbende Verschiebung von angekündigten Entwürfen” mache substanzielle Diskussionen in Senat und Uni-Rat unmöglich. Zudem sei eine seriöse Beurteilung der Finanzierbarkeit der Reformen nicht möglich, wenn nicht vorher die Studienarchitektur (die ja für die Finanzierung ausschlaggebend ist) geplant wird. Im Antrag wird daher eine massive Behinderung der Arbeit des Senats und Uni-Rats und eine schwere Störung der Kommunikation konstatiert.
Falsche Verdächtigung einer Straftat
Aber es kommt noch dicker: In einem Mail an den Uni-Rat hat Lehnert am 19. September 2020 von einem Revisionsbericht über den interfakultären Fachbereich Gerichtsmedizin und Neuropsychiatrie berichtet, der seine Vermutung bestätigt habe, dass es zu einem “nachhaltigen Mittelabfluss aus der PLUS” zugunsten zweier Gesellschaften und deren Geschäftsführer (gleichzeitig Leiter des Fachbereichs) gekommen sei. Eine Privatstiftung, über deren Errichtung die Universität nicht informiert und deren Vorstand bis Ende 2019 der Vorsitzende des Uni-Rats gewesen sei, unterhalte Anlagevermögen, das vom Fachbereich verwendet und entgeltlich an die GmbH vermietet werde. Hier stellte Lehnert gegenüber einem größeren Personenkreis den Verdacht des Betrugs und der Untreue gegen den Geschäftsführer und indirekt auch gegen den Vorsitzenden des Uni-Rats in den Raum. Im Antrag wird festgehalten, dass den “strafrechtlich relevanten Verdachtsmomenten nachvollziehbares Substrat [fehlt]”.
Falschinformation über das Budget
Dabei hat es Lehnert mit den Zahlen offenbar selbst nicht genau genug genommen, wie der angesprochene Antrag minutiös rekonstruiert: Lehnert hat sich gegenüber den Medien mehrmals über die “dramatische Budgetlage” der Uni Salzburg geäußert. Etwa 10-12 Millionen Euro betrage demnach das “geerbte” Defizit. Altrektor Schmidinger hatte diese Angaben in zwei E-Mails an Senat und Uni-Rat richtig gestellt und auf den Rechnungsabschluss für 2019 verwiesen, der einen Verlust von 6,6 Millionen Euro ausweist. Dieser Verlust war deswegen zustande gekommen, weil neue Rechen- und Bewertungsansätze bei den Personalausgaben angewendet wurden. Nach der alten Berechnungsmethode hätte der Verlust nur 1,5 Millionen Euro betragen (bei einem Gesambtbudget von ca. 170 Millionen Euro). Im universitätsinternen “PLUS-Talk” wurde Lehnert um Aufklärung der widersprüchlichen Zahlen gebeten, die er aber – nach fast zweimonatigem Hin und Her – verweigerte, da “die betreffenden Zahlen und sensiblen Dokumente nichts [sind], was in einem öffentlichen Forum publiziert werden kann”. Dem Antrag zufolge sei die Verbreitung von falschen, und zwar unzutreffend schlechten Budgetzahlen geeignet, das Vertrauen der Universitätsöffentlichkeit in die “wirtschaftliche Leistungskraft der Universität und den Wahrheitsgehalt der Angaben des Rektors zu erschüttern”.
Keine der fünf Besetzungen von § 99-Professuren seit Lehnerts Amtsantritt war rechtmäßig.
Rechtswidrige Ausschreibungen
Auch wenn die bisher vorgetragenen Punkte allein schon klar gegen eine weitere Tätigkeit Lehnerts an der Spitze der Universität Salzburg sprächen, ist es damit noch nicht genug. Lehnert hat auch an anderer Stelle gepfuscht: An österreichischen Universitäten gibt es mehrere Arten von Professuren, vereinfacht dargestellt jene nach § 98 UG (gewöhnliche, “ordentliche” Professuren inkl. Berufungsverfahren) und solche nach § 99 UG. § 99-Professuren müssen (je nach Stellentyp) besonders begründet oder offen ausgeschrieben und einem Verfahren zur Qualitätssicherung unterzogen werden. Laut Antrag war keine der fünf Besetzungen von § 99-Professuren seit Lehnerts Amtsantritt rechtmäßig. Die “mehrfache Verletzung des Gesetzes und der Satzung der Universität” sei demnach eine schwere Pflichtverletzung.
Unsachliche Auswahlentscheidung
Bei den oben genannten §-98-Professuren erstellt eine Berufungskommission, in der ProfessorInnen, Angehörige des akademischen Mittelbaus und Studierende vertreten sind, einen Vorschlag aus den drei am besten geeigneten KandidatInnen und leitet diesen an den Rektor weiter, der dann Verhandlungen mit den BewerberInnen aufnimmt. Im Fall der Professur für Strategisches Management und Organisation überging Lehnert einfach den Erstgereihten (einen Kandidaten, der bereits an der Uni Salzburg arbeitet) und lud den Zweitgereihten zu Gesprächen ein – ein Vorgang, der zwar nicht verboten, aber doch eher unüblich ist. Der Mediziner Lehnert berief sich dabei auf eine “präzise (eigene) Analyse der Leistungen der Bewerber” (= die Zahl der besonders hochwertigen Publikationen und die Höhe der eingeworbenen Drittmittel) und behauptete später, bei allen Berufungskommissionen so vorzugehen. Laut Antrag sei das nachweislich falsch. Zudem desavouiere es die Berufungskommission, wenn der Rektor ihren Vorschlag übergehe, ohne (als Fachfremder) ein zusätzliches Gutachten eingeholt zu haben.
Vereitelung einer Rufannahme
In einem weiteren Berufungsverfahren, in dem einem Bewerber bereits ein konkretes Angebot unterbreitet worden war, kontaktierte Lehnert ohne Wissen und daher ohne Einwilligung durch den Bewerber dessen aktuelle Vorgesetzte, die bis dahin nicht von der Bewerbung wusste, und informierte sie über das Berufungsangebot. Angesichts des eingetretenen Vertrauensverlusts zog der Kandidat seine Bewerbung zurück. Dem Antrag zufolge habe Lehnert der Universität damit in doppelter Weise Schaden zugefügt: Einerseits verhinderte Lehnert so die Besetzung gemäß der Reihung der Berufungskommission, andererseits nahm er in Kauf, dass sich in der scientific community verbreitet (und anscheinend auch tatsächlich verbreitet hat), dass man sich in Berufungsverhandlungen an der Uni Salzburg nicht auf die Vertraulichkeit verlassen kann. Der Universität sei durch das Verhalten des Rektors damit großer Schaden zugefügt worden.
Auch wenn niemand den Ausgang dieser Sitzung(en) vorhersehen kann, angezählt ist Lehnert auf jeden Fall.
Lehnert, dem der Antrag vorliegt, betonte gegenüber den Salzburger Nachrichten und auch in einer Aussendung an alle Universitätsangehörigen, dass die Vorwürfe nicht haltbar seien und restlos aufgeklärt würden. Detaillierter ist er bisher allerdings nicht auf die Vorwürfe eingegangen; gegenüber der uni:press war er bisher nicht zu einer Stellungnahme bereit. Der umfangreiche und fundiert wirkende Antrag, dessen UrheberInnen noch unbekannt sind, wird in der nächsten Sitzung des Senats am 15. Dezember 2020 eingebracht und es ist durchaus denkbar, dass er angenommen wird, denn Lehnert hat sich 2020 viele Feinde an der Uni Salzburg gemacht. Schwer einzuschätzen ist hingegen, wie der Universitätsrat, der mit uni-externen Personen besetzt ist, entscheiden wird. Aber auch wenn niemand den Ausgang dieser Sitzung(en) vorhersehen kann, angezählt ist Lehnert auf jeden Fall.
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