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Diskriminierungsfälle wie der vorliegende sind keine Seltenheit an der Uni Salzburg. Eine absolute Seltenheit ist hier aber, dass eine betroffene Person Diskriminierung als solche erkennt und sich so stark dagegen einsetzt. 

Von Maria Schwarzmayr für das Disability-Referat der ÖH Uni Salzburg 

Oft erfahre ich in Gesprächen mit anderen Studierenden von Aussagen, die ihnen aufgrund ihrer Krankheit oder Behinderung von Lehrkräften an den Kopf geworfen werden. „Warum studierst du mit [beliebiger Behinderung] überhaupt“, „Wir machen keine Nachteilsausgleiche, wo kommen wir denn da hin?“, „Können Leute wie Sie das überhaupt?“ und vieles mehr. Diese Aussagen werden oft nicht als diskriminierend wahrgenommen – sie sind es aber! Hinzu kommt, dass im bestehenden System der Uni Salzburg Täter*innen, die solch diskriminierende Aussagen machen, oft geschützt werden. „Im Zweifel für den*die Angeklagte*n“ lautet das Argument. Studierende fragen sich dann verständlicherweise, ob es sich überhaupt lohnt, gegen Diskriminierung vorzugehen.  

Aber wir können euch versichern: ihr seid nicht allein! Es stimmt, dass die derzeitige Struktur an der Uni Salzburg gemeldete Diskriminierungsfälle oft ins Leere laufen lässt. Aber je lauter und je zahlreicher wir uns dagegen stellen, desto eher wird die Dringlichkeit dieses Problems erkannt.  

Die Uni Salzburg braucht endlich einen Code of Conduct mit tatsächlichen Konsequenzen und ohne Täter*innenschutz. Eine solche Verhaltensrichtlinie ist, entgegen manch anderer Meinung, keine Masche, um Angestellten das Leben schwerzumachen, sondern im Interesse aller Universitätsangehöriger. Studierende können sich im Diskriminierungsfall an uns als ÖH wenden. An wen aber wenden sich Mitarbeiter*innen? An Stellen, denen ebenfalls die Hände gebunden sind?  

Die MedUni Graz und die TU Graz machen vor, was wir für richtig und wichtig halten:  

„Jede nachgewiesene Verletzung dieses Verhaltenskodex und der ihm zugrunde liegenden Rechtsvorschriften oder sonstiger Richtlinien der Med Uni Graz kann entsprechende dienst- bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.“ (vgl. HIER)

„Die TU Graz nutzt bei rechtswidrigem Verhalten und Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex sämtliche dienstrechtlich und arbeitsrechtlich zulässigen Sanktionsmöglichkeiten.“ (vgl. HIER)

Wir brauchen auch an der Uni Salzburg klare Richtlinien für angemessenes, nicht-diskriminierendes Verhalten und dienstrechtliche Konsequenzen, im Fall von Verstößen gegen diese Richtlinien. Verstöße müssen objektiv geprüft werden, auch wenn, übertrieben gesprochen, der/die Diskriminierte weder Videomaterial noch dutzende Augenzeugen oder gar ein schriftliches Geständnis des/der Täter*in von einem Vorfall beibringen kann. Es muss in Zukunft um jeden Preis verhindert werden, dass ein einfaches „Nein, das ist nicht passiert!“ Täter*innen jeglicher Schuld enthebt.  

Lasst uns nicht vergessen, dass eine diskriminierungsfreie Hochschule und ein barrierefreier Zugang zu Bildung keine utopischen Wünsche sind, sondern unser Recht. Wenn wir gemeinsam laut sind, Missstände aufzeigen und einfordern, was uns zusteht, üben wir dieses Recht aus. Das ist nicht leicht, aber wir helfen euch dabei, so gut es geht. 

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