Willkür und Einschüchterung sind seit dem 19. Jahrhundert in die Spalte jener Erziehungsmittel gerutscht, die man eher nicht einsetzen sollte. Umso erstaunlicher ist, was sich seit einigen Wochen am Fachbereich Pädagogik/Erziehungswissenschaft an der Universität Salzburg abspielt.
Ein Kommentar von Karl Matthias Dorfer
Anfang November: Rund 50 Pädagogik-Studierende schreiben eine schriftliche Klausur. Der Professor, der kurz vor der Pensionierung steht, stellt nach der Prüfung empört fest, dass Studierende ein Foto mit alten Prüfungsfragen in einer Facebook-Gruppe gepostet haben. Prompt erklärt der Professor, dass die abgelegten Prüfungen hinfällig seien, er sie nicht beurteilen werde und allesamt neu zu schreiben seien. Innerhalb von einer Woche müssten die betroffenen Studierenden erneut zur Prüfung antreten.
#neuland
In einem E-Mail an die Studierenden schreibt der Professor, er sei erschüttert und schockiert, dass Studierende sich tatsächlich über Prüfungsfragen austauschen. Und das im Internet! Er überlege, zivilrechtliche Schritte zu ergreifen und jene Studierenden zu verklagen (!), die in der Facebook-Gruppe ein Foto seiner Prüfungsfragen hochgeladen haben. Einen Nachweis, dass die Studierenden, die die annullierte Prüfung geschrieben haben, überhaupt Zugang zum Foto mit den Prüfungsfragen hatten, dadurch einen Vorteil bei der Prüfung hatten oder die Fragen nicht bereits aus anderen Quellen kannten, kann er nicht erbringen.
Gefährliche Drohungen
Auch eine rechtliche Grundlage für die Streichung der Prüfung gibt es nicht. Die Rechtsabteilung der Universität Salzburg wollte auf Anfrage nichts mit der dubiosen Aufhebung der Prüfung zu tun haben. Es sei die Entscheidung des einzelnen Professors gewesen. Eben dieser drohte KritikerInnen damit, dass er die Prüfung in Zukunft ja auch noch härter machen könne. Die Drohung, die Freiheit der Lehre zu nutzen, um mit Verschärfungen bei zukünftigen Prüfungen KritikerInnen mundtot zu machen, wirkt an einer Universität doch fehl am Platz. Die Hemmschwelle, auf solche Missstände hinzuweisen und entschieden zu widersprechen, ist auch ohne solche Drohungen hoch. Denn man macht sich nicht gerade beliebt an einem Fachbereich, wenn man zwar das Recht auf seiner Seite hat, es sich aber mit zukünftigen PrüferInnen und BetreuerInnen verscherzt.
Nun drängt sich eine schwierige Prüfungsfrage auf, bei der die geschätzten LeserInnen dringend um die Zusendung von Beantwortungshilfen gebeten werden: Welche Facette an dieser haarsträubenden Angelegenheit ist eigentlich am skurrilsten?
Herr Professor, wo leben Sie?
Die heuchlerische Empörung darüber, dass sich Studierende über Prüfungsfragen austauschen? Diese Praxis ist wohl so alt wie die Universitäten selbst. Seit der Gründung der ersten europäischen Hochschulen im 11. Jahrhundert tauschen sich Studierende über Prüfungsstoff und -fragen aus. Früher vielleicht auf einem Stück Pergament, später indem Prüfungsfragen in Papierform weitergegeben wurden, heute im Internet über Online-Foren oder Soziale Medien. Das sollte auch jene nicht überraschen, für die Facebook vielleicht noch Neuland ist. An vielen Fachbereichen stellen die Lehrenden selbst vorab einen Fragenkatalog zur Verfügung, aus dem eine oder mehrere Fragen zur Prüfung gestellt werden. Dass auch Studierende Fragen zeitnah sammeln und austauschen, ist bei Gott kein Geheimnis. Studierende haben außerdem das gesetzlich verankerte Recht, Kopien von ihren beurteilten Prüfungen zu machen (sofern es keine Multiple-Choice-Fragen sind). In welcher Form sich Studierende im Sinne eines kollegialen und solidarischen Zusammenschlusses zur besseren Bewältigung von Prüfungen austauschen. Ob mündlich, schriftlich oder (Achtung: neumodische Technik!) mit Handy-Fotos, ist einerlei.
Was kommt als nächstes? Werden Prüfungen von hunderten von Studierenden als null und nichtig erklärt, weil in irgendeiner Gruppe in StudiVZ oder Google+ ein Foto von Prüfungsfragen aufgetaucht ist? Erklärt man diese groteske Vorgehensweise zum Prinzip, schafft man eine Rechtsunsicherheit und ein Chaos, in dem man sich am besten gleich exmatrikuliert. Man kann sich nur fragen: In welcher Welt hat der verantwortliche Professor denn bitteschön studiert und wie gut kennt er als Bildungswissenschaftler eigentlich die gelebte Wirklichkeit an den hiesigen Bildungseinrichtungen?
Oder ist der eigentliche Skandal, wie ein Professor mit Studierenden und KritikerInnen umgeht? Jetzt muss man es als Lehrender nicht gutheißen, dass alte Prüfungsfragen online kursieren. Zwar könnte man einfach von Zeit zu Zeit neue Fragen entwickeln und die vermutlich 20 Jahre alte Prüfung dem aktuellen Forschungsstand anpassen, aber gut – selbst wenn man die Bedenken teilt, über die Alltäglichkeit der Weitergabe von Prüfungsfragen hinwegsieht und die per E-Mail verbreitete Empörung des Professors für bare Münze nimmt: Prüfungen ohne Rechtsgrundlage für ungültig zu erklären, keinen schriftlichen Bescheid auszustellen, um das Recht auf eine juristische Überprüfung zu unterlaufen, Studierende mit einer Klage zu bedrohen und einen paternalistischen Ton gegenüber Erwachsenen anzuschlagen – all sind Zustände, die an einer öffentlichen Hochschule nichts verloren haben.
Uns wird nichts geschenkt
Nun ist bekannt, dass ProfessorInnen sich fast alles erlauben können, wenn sie einmal eine feste Anstellung haben oder gar kurz vor der Pension stehen. Aber muss man deshalb alles demütig und mit gebeugtem Kopf hinnehmen? – Nein! Denn die Uni ist eine Einrichtung, die von allen ihren Angehörigen mitgestaltet wird, den Lehrenden und Forschenden ebenso wie den Studierenden und dem nichtwissenschaftlichen Personal (etwa in der Verwaltung oder den Bibliotheken). Die Universität sollte ein Ort des demokratischen Miteinanders sein.
Das ist nicht selbstverständlich. Erst in den 1970ern wurden die Hochschulen demokratisiert und die autoritäre Universität der Nachkriegszeit aufgebrochen, die von einigen wenigen gottähnlichen Professoren gesteuert wurde (praktisch nur Männer, darunter genügend die nicht gerne darüber sprachen was sie in den 1930ern und 1940ern getan hatten). Zwar werden die österreichischen Universitäten in Zeiten des neoliberalen Umbaus immer mehr zu “unternehmerischen Hochschulen”, die wie eine Firma funktionieren und sich nicht groß um inneruniversitäre Mitbestimmung scheren.
Aber es gibt noch gesetzlich verankerte Mitspracherechte, starke Interessensvertretungen der Studierenden und der Bediensteten, und den Anspruch, demokratisch zusammen zu arbeiten und nicht brutal von oben zu diktieren. Genau das ist aber gefährdet, wenn, wie in diesem Fall, Lehrende sich nicht der Kritik stellen und auf eine ehrliche Diskussion einlassen, sondern auf Widerspruch mit Repression antworten. Die Uni schwebt nicht im rechtsfreien Raum. Sie und alle ihre Angehörigen müssen sich am Boden der geltenden rechtlichen Bestimmungen bewegen. Kritischen Fragen muss man sich stellen und eine Prüfung der Rechtmäßigkeit von Handlungen (wie der Annullierung von bereits geschrieben Prüfungen) zulassen, anstatt sie mit der Androhung einer Verschärfung zukünftiger Prüfungen abzuwürgen und Studierende und ihre VertreterInnen einzuschüchtern. Alles andere ist ein Bruch mit den Grundsätzen der Kollegialität, des demokratischen Miteinanders und der gemeinsamen Suche nach Lösungen.
Pädagogisch wertvoll
Diese Auszeichnung hat die ganze Posse rund um den empörten Professor, seine annullierten Prüfungen und die Einschüchterungsversuche in zumindest einer Hinsicht verdient: Sie zeigt, dass es auch an der Uni nicht immer vernünftig, sachlich und kollegial zugeht. Für die eigenen Rechte muss man kämpfen – und das nimmt uns Studierenden kein Professor, keine Behörde und kein höheres Wesen ab.